Normgerechte Gehöruntersuchung in einer Audiometriekabine.
Eine ruhige Umgebung ist die Voraussetzung für die störungsfreie Durchführung von Untersuchungen des Gehörs.
Mit professionellem Schallschutz und einer definierten Raumakustik ist eine solche, normgerechte Untersuchungssituation realisierbar.

Ohne Störschall aus der Umgebung und mit einem auf den Einsatzzweck abgestimmten Raumklang gelingen einwandfreie Untersuchungen mit reproduzierbaren Messergebnissen.
Die Desone-Audiometriekabinen sind gutachterlich geprüft und zertifiziert.
Dies bedeutet Planungssicherheit bei der Einhaltung von Schallschutz- und Akustikkennwerten.

Eine akustisch definierte Untersuchungssituation gewährleistet nicht nur die Einhaltung der Forderungen der DIN 8253, sondern ist auch für einen entspannten Aufenthalt im Audiometrieraum bedeutsam. Dies wird unterstützt durch die Verwendung von "warmen" Materialien und Farben für die Hörprüfkabine.
Eine solch angenehme Atmosphäre ist vor allem auch bei pädaudiologischen Untersuchungen für die Durchführung der Messungen hilfreich.

Die Möglichkeit, Größe und Anordnung der Hörprüfkabine individuell zu gestalten erlaubt die Anpassung an fast jede Umgebung. Die Raumsituation wird somit optimal genutzt und der zur Verfügung stehende Platz maximiert. Die Aufstellung erfolgt schnell und unkompliziert. Das modulare System erlaubt Umzug und auch Anpassungen zu einem späteren Zeitpunkt.
Einheitlicher Bewertungsmaßstab
Nach EBM 2009 ist für die Abrechnungsfähigkeit der Gebührenpositionen 09320 und 20320 (Tonschwellenaudiometrische Untersuchung) neben der Verwendung eines zugelassenen Audiometers gefordert, dass die Bedingungen der DIN 8253 Teil 1 bzw. Teil 2 erfüllt sein müssen.
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